Beitrags- und Gebührenordnung

Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 11.03.2021 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1 Grundsatz

1. Die Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie eventuelle Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung legt die Beitrags- und Gebührenordnung fest.

§ 3 Höhe der Beiträge

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 90 Euro.

2. Für Familienmitglieder ab der dritten Person derselben Familie beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 45 Euro pro Person, sofern bereits zwei vollzahlende Vereinsmitglieder aus derselben Familie registriert sind.

3. Als Familienmitglieder gelten Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und in gerader Linie verwandt sind (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern) oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft stehen. Die Familienzugehörigkeit ist bei Bedarf durch geeignete Nachweise zu belegen.

4. Es wird in keinem Fall eine Aufnahmegebühr erhoben. 

5. Im Mitgliedsbeitrag sind keine Teilnahmegebühren für Training, Turniere und Beachcamps enthalten.

§ 4 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder wird nach Zahlungsaufforderung durch den Vorstand bis 31.03. eines Jahres bzw. 14 Tage nach Eintritt fällig. Bei unterjährigem Beitritt wird der gesamte jährliche Mitgliedsbeitrag fällig.

2. Der Beitrag wird in der Regel per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE63850503000221009396 BIC: OSDDDE81XXX Hierbei sind jeweils im Verwendungszweck: „Beitrag/Jahr/Name“ anzugeben.

§ 5 Austritt

1. Im Falle des Vereinsaustrittes ist der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag nicht rückzahlbar.

Dresden, 11.03.2021

Christopher Schulz                   Ulf Pretscheck

(Vorsitzender)                         (stellv. Vors.)